Ihr Kind wird im Sommer 2025 eingeschult
Weg der Einschulung für Sommer 2025
Kinder freuen sich auf die Schule, wir freuen uns darauf, dass Ihr Kind zu uns in die Schule kommt!
Zuerst erhalten Sie ein Anschreiben der Stadt Dorsten. Dies wird immer in der 34. Kalenderwoche versandt, erreicht Sie also Mitte August 2024. Vorher müssen sie nicht tätig werden!
Viele Eltern wissen schon jetzt, an welcher Schule sie das Kind anmelden werden.
Manche Eltern möchten sich vorher noch über die jeweilige Schule informieren. Daher haben wir Ihnen auf unserer Homepage Informationen zusammengestellt.
Sie finden dort Informationsfilme und viele schriftliche Informationen zum Schulleben und zum Schulprogramm.
Nehmen Sie sich also Zeit, unsere Informationen zu lesen.
Der Tag der Offenen Tür findet am 10. September 2024 von 16.30 Uhr bis ca. 18.00 Uhr statt.
Manchmal sind Eltern an diesem Tag verhindert und fragen nach, ob es für ihr Kind eine andere Möglichkeit der Besichtigung der Schule gibt. Das geht nicht, da solche Einzeltermine den Schulablauf und unsere Schulkinder während des Unterrichts stören.
Dies sind die Dinge, die Sie und wir gemeinsam auf dem Weg zur Einschulung Ihres Kindes gehen werden:
1. Schritt: Terminvergabe zur Anmeldung
Sie benötigen einen Termin für die Anmeldung.
Die Terminvergabe findet online statt. Dies soll für Sie und Ihr Kind Wartezeiten verkürzen.
Hier kommen Sie zur Online - Terminvergabe
2. Schritt: Anmeldung
Die Stadt Dorsten hat die Schulanmeldung in die 39. KW gelegt.
Wir vergeben Termine für folgende Anmeldezeiten an unserer Schule:
Montag, 23.09.24 9:00 bis 12.30 Uhr
Dienstag, 24.09.24 8:30 bis 12:30 Uhr und 14 bis 17.30 Uhr
Mittwoch, 25.09.24 8:30 bis 14:00 Uhr
Donnerstag, 26.09.24 8:30 bis 14:00 Uhr
Freitag, 27.09.24 8:30 bis 12.30 Uhr
Zur Anmeldung bringen Sie bitte mit:
- Ihr Kind mit nur einem Elternteil!
- Den ausgefüllten schulischen Anmeldebogen.
-
Den unteren Abschnitt des Anmeldescheins, den Sie von der Stadt Dorsten erhalten haben. Dort haben beide Eltern
unterschrieben.
- Das Familienstammbuch.
- Den Impfausweis mit dem Nachweis der erfolgten Masernschutzimpfung.
- Eventuell den ausgefüllten Anmeldebogen für die Offene Ganztagsschule.
Sie betreten das Schulgebäude und gehen in den Verwaltungsbereich.
Dort empfängt Sie die Sekretärin Frau Dietrich und das Schulleitungsteam Frau Ulbrich-Heisig und Herr Buchholz.
Die OGS - Leitung ist für eine mögliche Anmeldung für die Ganztagsklasse, gemischte OGS oder ÜMI vertreten.
Sie erledigen die Formalitäten im Sekretariat, Ihr Kind wird sich mit Frau Ulbrich-Heisig im Besprechungsraum unterhalten und zeigen, wie gut es sich schon ausdrücken kann.
Die Anmeldung ist ein formaler Vorgang. Aber für uns steht das Gespräch mit Ihrem Kind im Mittelpunkt.
Wenn Sie die Anmeldung auf eine andere Person (z.B. Oma oder Opa...) übertragen möchten, benötigen wir eine kurze schriftliche Erlaubnis von Ihnen.
Falls Sie Ihr Kind auf Antrag einschulen möchten, es also in der Zeit vom 1.10. bis 31.12.2019 geboren worden ist und Sie eine vorzeitige Einschulung wünschen, geht Ihr Kind den Weg der Einschulung mit. Bei allen Tests sprechen wir mit Ihnen und erläutern, ob eine vorzeitige Einschulung pädagogisch sinnvoll ist.
Es ist zu bedenken, dass nicht allein intellektuelle Fähigkeiten („Mein Kind kann schon lesen und zählt bis 100!“) den Ausschlag für eine vorzeitige Einschulung geben. Entscheidend ist, ob Ihr Kind mit seinen sozialen und emotionalen Fähigkeiten einem vollen Schultag in einer vollen Klasse konzentriert folgen kann und nicht durch die besondere Anstrengung in der Schule überbelastet ist.
Über den Antrag entscheidet am Ende die Schulleitung, dies kann nicht vor dem Schulspiel stattfinden.
Falls Sie Ihr Kind aufgrund einer längeren Erkrankung oder einer Entwicklungsverögerung vom Schulbesuch für ein Jahr zurückstellen möchten, müssen Sie dennoch zuerst einmal das Kind bei uns anmelden. Dies ergibt sich aus der Schulplicht. Sie stellen dann gleichzeitig bei uns schriftlich einen begründeten Antrag auf Rückstellung.
Bei der Anmeldung bringen Sie dann bitte die ärzlichen Unterlagen mit, die einen solchen Antrag stützen. Nach Stellungnahme durch das Gesundheitsamt darf dann in einzelnen begründeten Ausnahmefällen die Schulleitung das Kind vom Schulbesuch für ein Jahr zurückstellen. Wichtig ist, dass das Kind dann auch noch einen Platz im Kindergarten hat.
Falls Ihr Kind körperlich oder geistig behindert ist oder unter einer Sinneseinschränkung leidet, müssen Sie es ebenfalls zuerst einmal bei der zuständigen Grundschule anmelden. Auch hier geht es um die Schulpflicht. Gemeinsam besprechen wir dann den weiteren schulischen Weg Ihres Kindes und suchen gemeinsam nach dem geeigneten Förderort. Dies kann unsere Schule oder eine Förderschule sein.
3. Schritt: Schulspiel
Das Schulspiel ist für die Zeit November/ Dezember 2024 geplant.
Das Schulspiel findet in der Regel im Kindergarten Ihres Kindes statt oder Ihr Kind erhält eine Einladung von uns in die Schule.
Wir bilden für das Schulspiel eine Kleingruppe von max. 4 Kindern. In der Gruppe werden wir uns dann erstmal gemeinsam unterhalten und spielen. Ihr Kind zeigt dabei, ob es in den Bereichen Wahrnehmung, Motorik, Sprache und mathematische Vorkenntnisse die Schulfähigkeit schon erreicht hat. Sie erhalten in jedem Fall einige Zeit nach dem Schulspiel eine schriftliche Rückmeldung über die Schule. In besonderen Fällen suchen wir auch immer das persönliche Gespräch. Wir werden Ihnen immer Möglichkeiten der Förderung und Forderung Ihres Kindes nennen und uns auch mit dem Kindergarten über Ihr Kind austauschen. Somit können Sie sicher sein, dass Ihrem Kind ein guter Schulstart ermöglicht wird.
Zudem besuchen wir das Kind im 2. Halbjahr nochmal im Kindergarten, um die Entwicklung des Kindes zu begleiten.
Ihr Kind wird auch amtsärztlich untersucht, in der Regel ca. 6 Wochen vor dem 6. Geburtstag.
4. Schritt: Anmeldebestätigung
Sie melden Ihr Kind in Dorsten zu den angegebenen Terminen an. Spätestens bis zum 15. November müssen Sie Ihr Kind an einer Grundschule angemeldet haben, sonst droht Ihnen ein Ordnungswidrigkeitsverfahren. In Deutschland gilt Schulpflicht.
Auf Grundlage der Anmeldungen entscheidet der Rat der Stadt Dorsten über die Anzahl der Klassenbildung an den einzelnen Schulen. Diese Ratssitzung muss bis Mitte Januar abgehalten worden sein.
Im Rahmen freier Kapazitäten nimmt die Schule alle Kinder auf.
In eine katholischen Bekenntnisschule, zu der die Agathaschule zählt, darf ein Kind aufgenommen werden, wenn es entweder
a) dem entsprechenden Bekenntnis angehört oder
b) dem Bekenntnis nicht angehört, die Eltern (§ 123 SchulG) aber ausdrücklich übereinstimmend wünschen, dass es nach den Grundsätzen dieses Bekenntnisses unterrichtet und erzogen werden soll; dies schließt die Teilnahme an einem Religionsunterricht ud Gottesdiensten ein, der an der Schule erteilt wird (§ 31 Absatz 1 SchulG).
Bei einem Anmeldeüberhang an einer Bekenntnisgrundschule haben Kinder, die dem Bekenntnis angehören, bei der Aufnahme einen Vorrang gegenüber anderen Kindern.
Dazu führt die Schule ein Aufnahmeverfahren unter allen angemeldeten Kindern durch und berücksichtigt Härtefälle. Dabei werden eine oder mehrere der folgenden Kriterien für die Aufnahmeentscheidung gemäß § 46 Abs. 2 SchulG herangezogen.
- Sind wir nächstgelegene Grundschule? Hier zählt die Entfernung vom Wohnort zur nächstgelegenen Grundschule
- Sind Geschwisterkinder bereits an der Schule?
- Wie ist der Schulweg zu meistern?
-
Besuch eines Kindergartens in der Nähe der Schule?
- Wie ist das Verhältnis von Mädchen und Jungen?
- Wie ist das Verhältnis von Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Herkunftssprache.
Sie erhalten bis spätestens Ende Januar 2025 eine Rückmeldung, falls Ihr Kind nicht an unserer Schule aufgenommen werden kann.
Sie erhalten vor den Osterferien 2025 von der Schule die schriftliche Bestätigung über die Aufnahme an unserer Schule.
Wir geben diese Briefe durch die Kindergärten an Sie weiter. Deshalb ist die Zeile mit der Angabe des Kindergartens auf dem Anmeldebogen für uns so wichtig! Eine kleine Bitte: Schreiben Sie beim Kindergarten St. Agatha den Standort Westwall oder Falkenstraße dazu, damit wir dies unterscheiden können.
5. Schritt : Klassenbildung
Wir fragen mit der Anmeldebestätigung auch den/ die Wunschpartner/in Ihres Kindes ab und nehmen danach die Klassenbildung vor.
Bei der Klassenbildung achten wir darauf, dass ein Wunsch des Kindes auf jeden Fall erfüllt wird.
Weiterhin orientieren wir uns nach dem Einzugsgebiet des Kindes, der Mädchen-/ Junge - Relation der Klasse, den persönlichen Umständen des Kindes und dem Kindergartenbesuch.
Sie erhalten am Kennenlerntag die Information, in welche Klasse Ihr Kind geht.
6. Schritt: Kennenlerntag
Am 24.Juni 2025 findet um 16.30 Uhr ein Schnuppertag in der Schule statt, an dem Ihr Kind dann die Schule und die Klasse kennen lernen kann. In der Regel stellen wir den Kindern und Ihnen an diesem Tag auch die Klassenlehrerin/ den Klassenlehrer vor.
Im Rahmen dieses Schnuppertages findet dann auch eine Elterninformation zur Einschulung an.
7. Schritt: Die Einschulung!
Erster Schultag ist Donnerstag, 28.08.2025
Zuerst findet ein Einschulungsgottesdienst in der St. Agathakirche statt.
8 Uhr Klasse 1A und 1B
9 Uhr Klasse 1C und 1D
Anschließend an den Gottesdienst werden die Kinder in der Schule von anderen Schulkindern begrüßt. Dann haben die Kinder die erste Schulstunde und die Schulleitung verbleibt mit den Eltern am Ort der Begrüßung.
Über den genauen Ablauf der Einschulungsfeier werden Sie rechtzeitig zuvor informiert.