Wichtige Informationen zur OGS

Es gibt an beiden Standorten unserer Schule eine Offene Ganztagsschule (OGS). Träger ist die AWO.

 

 

 

Information zur Offenen Ganztagsschule am Hauptstandort

 

 

 

  • Momentan besuchen 180 Kinder die OGS am Hauptstandort. Damit ist die Kapazitätsgrenze erreicht.
  • Falls Sie Bedarf an einem OGS-Platz haben, melden Sie Ihr Kind bitte schon bei der Schulanmeldung mit zur OGS an.
  • Falls Sie sich noch unsicher sind, melden Sie Ihr Kind trotzdem besser bei der Schulanmeldung an. Sie können dann jederzeit bis zu Schulbeginn wieder abmelden.
  • Am Hauptstandort gibt es eine Frühbetreuung ab 7:00 Uhr. Melden Sie mit dem Nachweis der Berufstätigkeit Ihr Kind dazu ebenfalls rechtzeitig an!
  • Die Hausaufgabenbetreuung findet ausschließlich im Rahmen der Lernzeit statt.
  • Die Größe der Schule und die hohe Anzahl der Betreuungskinder stellt eine besondere Herausforderung dar.
  • Deshalb finden Sie ein Antragsformular für die zeitweise Befreiung vom Besuch der OGS auf unserer Homepage.
  • Die regelmäßige Teilnahme an der OGS muss gewährleistet sein. Wir genehmigen daher grundsätzlich die Anträge auf einen Befreiungstag in der Woche. Zwei Befreiungstage werden nur im begründeten und nachgewiesenen Ausnahmefall genehmigt.
  • Einen dritten Befreiungstag genehmigen wir nicht. Dies widerspricht der Regelmäßigkeitspflicht der Teilnahme. In diesem Fall bitten wir Sie, den OGS-Platz an Eltern freizugeben, die auf der Warteliste stehen und diesen Platz dringend benötigen.
  • Da auch die OGS-Kräfte die Aufsichtspflicht haben und wissen müssen, wo sich die Kinder befinden, haben wir folgende Abholzeiten festgelegt:

 

-       frühestens um 15 Uhr

 

-       danach „gleitend“ bis spätestens 16 Uhr.

 

  • Kinder, die für einzelne Tage von der Pflicht zur Teilnahme an der OGS befreit sind, gehen in der Regel direkt nach Unterrichtsschluss nach Hause.
  • Sollten Eltern dies aus beruflichen Gründen im Ausnahmefall nicht leisten können, vereinbaren diese einen Zeitpunkt, zu dem das Kind aus der OGS nach draußen geschickt wird. Die Aufsichtspflicht der OGS endet an der Schultür, d.h. dass die Eltern ohne Rückversicherung gewährleisten, dass ihr Kind auch abgeholt wird. Anderes ist bei der hohen Anzahl der Kinder in der OGS nicht durchzuführen.

 

Mit 180 Kindern an der OGS erreichen wir die Kapazitätsgrenze. Bei Anmeledeüberhang müssen wir folgenden Ablauf einhalten:

  1. Kinder von Alleinerziehenden haben Vorrang.
  2. Geschwisterkinder stehen danach an zweiter Stelle.
  3. Jetzt kommen die Kinder, bei denen beide Elternteile berufstätig sind. Hier ist ein Nachweis erforderlich.
  4. Erstellen wir eine Warteliste mit den Kindern, die die obigen Bedingungen nicht erfüllen.

 

Für die OGS am Teilstandort gelten die gleichen Bedingungen. Dort besuchen momentan fast 50 Kinder die OGS.

Am Teilstandort gibt es statt der Frühbetreuung eine Übermittagsbetreuung. Dort werden Kinder, die angemeldet worden sind, nach Schulschluss bis längstens 13:30 Uhr betreut. Es gibt in der Übermittagsbetreuung kein Mittagessen und auch keine Hausaufgabenbetreuung. Dort gibt es flexible Betreuungszeiten.