Wichtige Informationen zur Offenen Ganztagsschule (OGS)

  • Unserer Schule ist eine Offene Ganztagsschule (OGS). Träger ist die AWO.
  • Momentan besuchen 200 Kinder die OGS.
  • Um eine gute pädagogische Arbeit für diese Kinder zu gewährleisten, haben wir mit dem Schuljahr 2023 die erste Ganztagsklassen eingerichtet. In den Ganztagsklassen sind ausschließlich nur OGS - Kinder, die für die ganzen 4 Jahre einen OGS - Platz wählen möchten.
  • Wir haben neben den Ganztagsklassen auch weiterhin Teil - OGS - Klassen, in denen OGS - Kinder und Nicht - OGS Kinder gemeinsam lernen.
  • Falls Sie Bedarf an einem OGS-Platz haben, melden Sie Ihr Kind bitte schon bei der Schulanmeldung mit zur OGS an.
  • Falls Sie sich noch unsicher sind, melden Sie Ihr Kind trotzdem besser bei der Schulanmeldung an. Sie können dann jederzeit bis zu Schulbeginn wieder abmelden.
  • Eine verlässliche ÜMI ( Übermittag)  - Betreuung bis 13.30 Uhr wird gegen eine Gebühr von 60€ für Nicht - OGS - Kinder angeboten. Ein Mittagessen oder eine Ferienbetreuung gibt es in der ÜMI nicht.
  • Die Hausaufgabenbetreuung findet ausschließlich im Rahmen der Lernzeit statt.
  • Die Größe der Schule und die hohe Anzahl der Betreuungskinder stellt eine besondere Herausforderung dar.
  • Deshalb finden Sie ein Antragsformular für die zeitweise Befreiung vom Besuch der OGS auf unserer Homepage.
  • Die regelmäßige Teilnahme an der OGS muss gewährleistet sein. Wir genehmigen daher grundsätzlich die Anträge auf einen Befreiungstag in der Woche. Zwei Befreiungstage werden nur im begründeten und nachgewiesenen Ausnahmefall genehmigt.
  • Einen dritten Befreiungstag genehmigen wir nicht. Dies widerspricht der Regelmäßigkeitspflicht der Teilnahme. In diesem Fall bitten wir Sie, den OGS-Platz an Eltern freizugeben, die auf der Warteliste stehen und diesen Platz dringend benötigen.
  • Da auch die OGS-Kräfte die Aufsichtspflicht haben und wissen müssen, wo sich die Kinder befinden, haben wir folgende Abholzeiten festgelegt:

          - frühestens um 15 Uhr

          - danach „gleitend“ bis spätestens 16 Uhr.

 

  • Kinder, die für einzelne Tage von der Pflicht zur Teilnahme an der OGS befreit sind, gehen in der Regel direkt nach Unterrichtsschluss nach Hause.
  • Sollten Eltern dies aus beruflichen Gründen im Ausnahmefall nicht leisten können, vereinbaren diese einen Zeitpunkt, zu dem das Kind aus der OGS nach draußen geschickt wird. Die Aufsichtspflicht der OGS endet an der Schultür, d.h. dass die Eltern ohne Rückversicherung gewährleisten, dass ihr Kind auch abgeholt wird. Anderes ist bei der hohen Anzahl der Kinder in der OGS nicht durchzuführen.

 

Mit zunehmenden Anmeldeungen in der OGS erreichen wir langsam die Kapazitätsgrenze. Bei Anmeledeüberhang müssen wir folgenden Ablauf einhalten:

  1. Kinder von Alleinerziehenden haben Vorrang.
  2. Geschwisterkinder stehen danach an zweiter Stelle.
  3. Jetzt kommen die Kinder, bei denen beide Elternteile berufstätig sind. Hier ist ein Nachweis erforderlich.
  4. Erstellen wir eine Warteliste mit den Kindern, die die obigen Bedingungen nicht erfüllen.